Spendenabzüge

Rohbau der Chronic Diseases Clinic
Feierliche Einweihung im Mai 2005
Die Leistungen der Klinik werden gut angenommen

Ihre Spenden an die Jubiläumsstiftung des Schweiz. Tropeninstituts können Sie von den Steuern abziehen.

Direkte Bundessteuern

Natürliche Personen: Freiwillige Geldleistungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz dürfen von der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33a DBG). Dabei müssen die Spenden mindestens CHF 100.-- im Steuerjahr erreichen und dürfen insgesamt 20 % des Reineinkommens nicht übersteigen.

Juristische Personen: Der Abzug von Zuwendungen an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen ist auf 20 % des Reingewinnes beschränkt (Art. 59 Abs. 1 Bst. c DBG).

Kantons- und Gemeindesteuern

Spenden an gemeinnützige Organisationen dürfen bis zu einem von den Kantonen festgelegten Ausmass von den Steuern abgezogen werden (Art. 9 Abs. 2 Bst. i StHG).

Bitte benutzen Sie den nachfolgenden Link:
Liste der kantonalen Spendenabzugsmöglichkeiten (PDF)
oder beziehen Sie sich auf die unten angeführte Liste für die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Kanton.

Um von den Steuerabzugsmöglichkeiten zu profitieren, vergessen Sie nicht, Ihre Spendenbestätigung der Steuerdeklaration beizufügen. Wenn Sie noch weitere Organisationen unterstützen, denken Sie daran, auch diese anzumerken.